Widerspruch
Pflegekassen entscheiden oft nicht so, wie Antragsteller auf einen Pflegegrad es sich wünschen:
- Manchmal erkennen die Kassen die Pflegebedürftigkeit gar nicht an und lehnen den Antrag auf einen Pflegegrad ab.
- Oder die Kassen weisen einem Antragsteller nicht den Pflegegrad zu, den dieser für sich oder für einen Familienangehörigen erreichen wollte.
In solchen Fällen kann es helfen, gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dabei muss einiges beachtet werden.
Abgelehnter Antrag auf Pflegegrad: Wann muss man den Widerspruch formulieren?
Gegen einen ablehnenden Entscheid der Pflegekasse müssen Sie innerhalb eines Monats vorgehen. Wichtig ist dabei das Datum, wann Ihnen der Bescheid zugegangen ist.
So begleitet amicara+) Sie bei einem Widerspruch
