Höherstufung Pflegegrad
Einen höheren Pflegegrad beantragen: Geht das so einfach? Wann macht das Sinn? Verliere ich unter Umständen sogar meinen jetzigen Pflegegrad?
Viele pflegenden Angehörigen kennen die Situation, dass sich die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen verschlechtert, der Pflegebedarf zunimmt und ihnen der Pflegegrad nicht mehr angemessen vorkommt.
Oftmals geht dieser Prozess schleichend voran. Doch ab wann kann der Antrag auf Höherstufung gestellt werden und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Warum sollte eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden?
Mit der Zeit ändern sich oft die Anforderungen an die Pflege. Der Pflegebedürftige braucht mehr Unterstützung, die Pflege und Betreuung nehmen mehr Zeit in Anspruch. Der Pflegeaufwand steigt. Jetzt ist es Zeit darüber nachzudenken, einen höheren Pflegegrad zu beantragen.
Für die Beantragung eines höheren Pflegegrades sprechen zwei schlagende Argumente:
- Tatsächlich sind viele Menschen unwissentlich in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft.
- Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen
Ein höherer Pflegegrad hat erhebliche Auswirkungen
Ganz erheblich wirkt sich das zum Beispiel zwischen dem Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 aus.
Nachfolgend die Leistungen, die Ihnen beim Pflegegrad 1 fehlen
Leistungen der Pflegegeldkasse | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
---|---|---|
Pflegegeld | – | ✔ |
Pflegesachleistungen | – | ✔ |
Tages- und Nachtpflege | – | ✔ |
Entlastungsbetrag | ✔ | ✔ |
Pflegehilfsmittel | ✔ | ✔ |
Kurzzeitpflege | – | ✔ |
Verhinderungspflege | – | ✔ |
Aber auch bei den anderen Pflegegraden sind die finanziellen Unterschiede ganz erheblich.
Darum sollten Sie Ihren Pflegegrad durch uns überprüfen lassen
- Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommt häufig schleichend. Keiner merkt mehr so richtig, dass die pflegebedürftige Person immer mehr Unterstützung und Hilfe benötigt.
- Manchmal fehlen nur wenige Punkte im Gutachten, um in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft zu werden. Das heißt, die Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss nicht unbedingt so gravierend sein.
- Auch psychische erkrankungen, wie z.B. Demenz, Depressionen, Herzneurosen usw. werden bei der Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt.
- Wenn Ihr jetziger Pflegegrad noch aus der Umwandlung von Pflegestufe zu Pflegegrad besteht, wäre auch hier eine Überprüfung sehr wichtig. Denn vor 2017 wurden hauptsächlich die körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die psychischen Einschränkungen fließen erst seit 2017 in die Bewertung mit ein.
- Der natürliche Alterungsprozess bringt neue Erkrankungen mit sich, die vielleicht beim Erstantrag nicht berücksichtigt wurden. Dies können beispielsweise Krebserkrankungen oder Knochenbrüche wie ein Oberschenkelhalsbruch sein, oder ein Schlaganfall, Amputationen usw.
- Chronische Krankheiten können sich im Laufe der Zeit verschlechtern (z.B. Diabetes, Parkinson, Epilepsie, multiple Sklerose usw.).