
Wir beraten Sie dabei, dass Sie keine Fehler machen
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bei der Pflegegradeinstufung
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bei der Prüfung Ihrer Ansprüche an die Pflegegeldkasse
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bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche Mehr erfahren ►
Wir bereiten Sie intensiv auf die Pflegegradeinstufung vor
Mehr erfahren ►Sie sind im Begutachtungstermin nicht allein – wir sind dabei Mehr erfahren ►
Wir unterstützen Sie bei einem Widerspruch,
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wenn das Gutachten nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen sollte Mehr erfahren ►
Wir unterstützten Sie mit aller Kraft
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damit Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber der Pflegegeldkasse nicht verfallen Mehr erfahren ►
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damit Sie Ihre Ansprüche in maximaler Höhe durchsetzen können Mehr erfahren ►

Zunächst das Wichtigste für Sie auf einen Blick:
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Darauf haben Sie Anspruch, wenn Sie zu Hause geflegt werden wollen
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Was, wenn die Pflegegeldkasse nicht bewilligt
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So helfen wir Ihnen
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Kein Kostenrisiko für Sie
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Ihre Freunde in der Not
Als pflegebedürftige Person haben Sie auf diese Gelder jährlich Anspruch
Pflegegrad 1 | – Kostenerstattung bis zu 1.500.- € |
Pflegegrad 2 | Pflegegeld + Kostenerstattung bis zu 6.300.- € |
Pflegegrad 3 | Pflegegeld + Kostenerstattung bis zu 9.048.- € |
Pflegegrad 4 | Pflegegeld + Kostenerstattung bis zu 11.244.- € |
Pflegegrad 5 | Pflegegeld + Kostenerstattung bis zu 13.320.- € |
amicara+) hilft Ihnen dabei, dass Sie die Voraussetzungen für Ihre Ansprüche maximal erfüllen und nachweisen können.
Sie sind Sie bei amicara+) stets in guten Händen, wenn Sie …
… die Absicht haben, einen Pflegegrad zu beantragen |
… noch keinen Pflegegrad beantragt haben, aber Hilfe im Alltag benötigen |
… einen Pflegegrad beantragt haben und Unterstützung bei der Begutachtung wünschen |
… nicht den Pflegegrad bewilligt bekommen haben, der angemessen wäre |
… bereits einen Pflegegrad haben, aber unsicher sind, welche Ansprüche Ihnen zustehen |
… fachliche Begleitung wünschen im Widerspruchsverfahren |
… planen, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen |
